§ 26 Ozon-MKV Berichtspflicht gemäß Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft

Ozonmesskonzeptverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.04.2021 bis 31.12.9999

Der BundesministerDie Bundesministerin für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie bedient sich des Umweltbundesamtes zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2008/50/EG.

Stand vor dem 08.04.2021

In Kraft vom 13.04.2012 bis 08.04.2021

Der BundesministerDie Bundesministerin für Land-Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftTechnologie bedient sich des Umweltbundesamtes zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2008/50/EG.

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