Art. 6 NTG

NTG - Notariatstarifgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

dieses Bundesgesetzes (Änderung des Notariatstarifgesetzes) tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Die geänderte Bestimmung (§ 5 Abs. 8 NTG) ist auf Beurkundungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2013 vorgenommen werden.

In Kraft seit 03.07.2013 bis 31.12.9999
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