Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Der Unternehmer hat bei der Lieferung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe auszustellen.
In Kraft seit 18.06.2009 bis 31.12.9999
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