§ 10 NoVAG 1991 Bescheinigungspflicht

NoVAG 1991 - Normverbrauchsabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Unternehmer hat bei der Lieferung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe auszustellen.

In Kraft seit 18.06.2009 bis 31.12.9999
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