Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Durch dieses Gesetz wird folgende Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:
Artikel 3 und Artikel 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalen Abwasser, ABl.Nr. L 135 vom 30.5.1991, S. 40.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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