Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 21. Jänner 1985 über die Vergabe von Leistungen für die Errichtung von Gebäuden, die nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984 gefördert werden (NÖ Wohnbauvergabeverordnung)
StF: LGBl. 8303/5-0
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 482/1984, wird verordnet:
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