§ 15 NÖ UHG Schlussbestimmungen

NÖ UHG - NÖ Umwelthaftungsgesetz (NÖ UHG)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 4, § 9 Abs. 2 und § 11 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 23.05.2018 bis 31.12.9999
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