§ 14 NÖ UHG Umgesetzte EG-Richtlinien

NÖ UHG - NÖ Umwelthaftungsgesetz (NÖ UHG)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

1.

Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, ABl.Nr. L 143, S. 56 vom 30. April 2004

2.

Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG, ABl.Nr. L 102, S. 15 vom 11. April 2006

3.

Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, ABl.Nr. L 140, S. 114 vom 5. Juni 2009

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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