§ 8 NÖ SL § 8

NÖ SL - Schutz der NÖ Landessymbole

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 1. Juli 1954, LGBl. Nr. 56, zum Schutze des nö. Landeswappens außer Kraft.

(2) § 3 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 23.05.2018 bis 31.12.9999
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