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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 1. Juli 1954, LGBl. Nr. 56, zum Schutze des nö. Landeswappens außer Kraft.
(2) § 3 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 1. Juli 1954, LGBl. Nr. 56, zum Schutze des nö. Landeswappens außer Kraft.
(2) § 3 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.