§ 8 NÖ SL § 8

Schutz der NÖ Landessymbole

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 1. Juli 1954, LGBl. Nr. 56, zum Schutze des nö. Landeswappens außer Kraft.

(2) § 3 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 22.05.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 22.05.2018

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 1. Juli 1954, LGBl. Nr. 56, zum Schutze des nö. Landeswappens außer Kraft.

(2) § 3 Abs. 5 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

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