Als Maßnahmen des Landes kommen im Interesse der NÖ Senioren insbesondere in Betracht:
1. | kulturelle Veranstaltungen, | |||||||||
2. | Veranstaltungen, die der Bildung dienen, | |||||||||
3. | Veranstaltungen, die der gesellschaftlichen Kommunikation dienen, | |||||||||
4. | Exkursionen, | |||||||||
5. | Urlaubsaktionen und | |||||||||
6. | Eröffnung von Möglichkeiten, die die Schaffensfreude anregen und fördern, wobei die ausgeübte berufliche Tätigkeit in Betracht zu ziehen ist. |
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