Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Das Land hat als Träger von Privatrechten nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes Maßnahmen, die im Interesse der älteren Generation Niederösterreichs (NÖ Senioren) gelegen sind, zu treffen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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