§ 9 NÖ PÜG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

NÖ PÜG - NÖ Personalüberlassungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Aufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

In Kraft seit 01.12.2004 bis 31.12.9999
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