§ 20 NÖ PSMG

NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2019 bis 31.12.9999

(1) § 18 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 3 bis 5, § 13a, § 17 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2019 treten am 14. Dezember 2019 in Kraft.

Stand vor dem 13.12.2019

In Kraft vom 23.05.2018 bis 13.12.2019

(1) § 18 Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 3 bis 5, § 13a, § 17 Abs. 1 und § 18 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2019 treten am 14. Dezember 2019 in Kraft.

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