Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt das NÖ Parteienförderungsgesetz, LGBl. 0301, außer Kraft.
In Kraft seit 01.07.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 NÖ PFG 2012
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 NÖ PFG 2012 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 NÖ PFG 2012