Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die den politischen Parteien auf Grund dieses Gesetzes zukommenden Förderungen erhöhen sich im gleichen Verhältnis und für den gleichen Zeitraum wie der Gehalt eines Beamten des Landes Niederösterreich der Dienstklasse VII Gehaltsstufe 1.
In Kraft seit 01.07.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 NÖ PFG 2012
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 NÖ PFG 2012 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 NÖ PFG 2012