§ 7 NÖ PFG 2012 § 7

NÖ PFG 2012 - NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Für Spenden gelten die Bestimmungen des § 6 des Bundesgesetzes über die Finanzierung politischer Parteien, BGBl. I Nr. 56/2012.

In Kraft seit 01.07.2012 bis 31.12.9999
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