Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Nationalparks in Niederösterreich.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 NÖ NPG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 NÖ NPG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 NÖ NPG