§ 2 NÖ MSG 20002 Ziele, Aufgaben und kultureller Auftrag der Musikschulen

NÖ MSG 20002 - NÖ Musikschulgesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Die Aufgaben der Musikschulen gehen über die allgemeine musikalische Bildung hinaus, orientieren sich an allgemeinen Unterrichtsprinzipien, die insbesondere den jungen Menschen ganzheitlich ansprechen sollen, und verfolgen insbesondere folgende Ziele:

1.

Die Förderung aktiver musischer Betätigung breiter Bevölkerungskreise, wobei die Musikschulen als pädagogisch hochwertige Bildungseinrichtungen und Zentren für eine sinnerfüllte, kreative und gemeinschaftliche Lebensgestaltung allen Altersgruppen offen stehen.

2.

Eine künstlerische Basisausbildung, Förderung und gezielte Vorbereitung besonders begabter Schüler auf weiterführende Ausbildungseinrichtungen wie z. B. Konservatorien und Universitäten für Musik und darstellende Kunst.

3.

Die Weiterentwicklung der Musikschulen zu einem vielfältigen kulturellen Zentrum in Gemeinde und Region. Sie sollen eine Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur, insbesondere auch mit zeitgenössischen Kunstformen und Künstlern ermöglichen, und eine Belebung und/oder Unterstützung regionaler Klangkörper wie zum Beispiel Ensembles, Orchester, Chöre, Blaskapellen sowie kultureller Veranstaltungen anstreben.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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