Es sind Bestimmungen festzulegen, die eine körperliche oder sittliche Gefährdung der Schülerinnen und Schüler möglichst ausschließen. Grundsätzlich müssen diese beinhalten:
- | Verbot der Mitnahme gefährlicher und/oder gefährdender Gegenstände | |||||||||
- | Abnahme und Verwahrung solcher Gegenstände, soferne gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen | |||||||||
- | Verbot der eigenmächtigen Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten | |||||||||
- | Verhalten in Brand- und Katastrophenfällen bzw. bei Unfällen | |||||||||
- | Information und Belehrung der Schülerinnen und Schüler über Gefahrenquellen von Maschinen, Geräten, elektrischen Anlagen, Stoffen und Baulichkeiten | |||||||||
- | Meldepflichten von drohenden Gefahren | |||||||||
- | Verwendung privater Geräte (z. B. Elektrogeräte). |
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