Weitere Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind in der Hausordnung zu verankern und auszuführen (z. B. Recht auf Information, Organisation, Petition, Wahrung der Intimsphäre, Aussprachemöglichkeiten mit Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern sowie der Schulleitung, Ausgestaltung der Umwelt).
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