Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Hausordnung ist so kundzumachen, dass sie jederzeit eingesehen werden kann (z. B. durch Anschlag auf der Mitteilungstafel). Jede Schülerin und jeder Schüler hat bei Eintritt in die Schule durch Unterschrift zu bestätigen, dass die Hausordnung zur Kenntnis genommen wird.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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