§ 6 NÖ LSO Kontakte, Besuche

NÖ LSO - NÖ Landwirtschaftliche Schulordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, in der Freizeit Besuche zu empfangen. Daher sind regelmäßige Besuchszeiten festzusetzen, in denen Schülerinnen und Schüler mit Besuchern in einem allgemein zugänglichen Aufenthaltsraum (nicht jedoch in ihren Zimmern) zusammentreffen können.

(2) Telefonieren ist nur in den Pausen und in der Freizeit gestattet.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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