Die Verwendung eines privaten Fahrzeuges auf dem Schulgelände ist an die Bewilligung der Schulleitung zu binden. Die Schulleitung darf die Bewilligung nur dann erteilen,
- | wenn die räumlichen Verhältnisse dies zulassen, | |||||||||
- | die Verwendung kein Sicherheitsrisiko darstellt und | |||||||||
- | keine Störung des Unterrichtes und des Heimbetriebes damit verbunden ist. |
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