Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Diese bleiben jeweils bis zum Zeitpunkt der Konstituierung der neuen Sprengelwahlkommissionen in Funktion. Für die Bildung und Zusammensetzung der Sprengelwahlkommissionen gelten die Bestimmungen über die Dienststellenwahlkommission sinngemäß.
In Kraft seit 03.12.2022 bis 31.12.9999
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