Nach der Festsetzung der Tagesordnung im Sinne des § 4 und nach der Genehmigung des letzten Protokolls ist über die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke (Ein- und Auslauf) zu berichten. Über Anordnung des Vorsitzenden oder über Wunsch der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses sind einzelne Schriftstücke auch zu verlesen.
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