Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW JB-VO) Fundstelle

NÖ LFW JB-VO - Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW JB-VO)
StF: LGBl. 9020/7-0
[CELEX-Nr.: 31994L0033]

Änderung

LGBl. 9020/7-1

LGBl. 9020/7-2

[CELEX-Nr.: 32006L0025]

LGBl. 9020/7-3

LGBl. Nr. 32/2016

[CELEX-Nr.: 32014L0027]

LGBl. Nr. 6/2017

[CELEX-Nr.: 32013L0035]

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 17. Jänner 2017 aufgrund des § 239 Abs. 1 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020 in der Fassung LGBl. Nr. 102/2016, verordnet:

In Kraft seit 24.01.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW JB-VO) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW JB-VO) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW JB-VO) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW JB-VO) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW JB-VO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 12 NÖ LFW JB-VO