Anl. 1 NÖ LFW ES-VO

NÖ LFW ES-VO - Schutz der Dienstnehmer vor Gefahren durch den elektrischen Strom in der Land- und Forstwirtschaft

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Protokoll zur jährlichen Überprüfung einer Blitzschutzanlage auf offensichtliche Mängel durch den Dienstgeber (§ 7 Abs. 2)

Offensichtliche Beschädigungen an der Blitzschutzanlage

Sind Fangeinrichtungen am Dach verbogen? (z. B. Fangstangen am Kamin)

ja        nein   behoben am................

Sind Fangeinrichtungen am Dach unterbrochen?

ja        nein   behoben am................

Sind Leitungsbefestigungen lose?

ja        nein   behoben am................

Sind Ableitungseinrichtungen an der Mauer unterbrochen?

ja        nein   behoben am................

Sind Verbindungen zur Erdungsanlage unterbrochen?

ja        nein   behoben am................

Datum           Unterschrift des Dienstgebers

………………    ………….…………………….

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 NÖ LFW ES-VO


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 NÖ LFW ES-VO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 NÖ LFW ES-VO


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 NÖ LFW ES-VO


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 NÖ LFW ES-VO eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 9 NÖ LFW ES-VO
Schutz der Dienstnehmer vor Gefahren durch den elektrischen Strom in der Land- und Forstwirtschaft (NÖ LFW ES-VO) Fundstelle