Anl. 1 NÖ LFW ES-VO

NÖ LFW ES-VO - Schutz der Dienstnehmer vor Gefahren durch den elektrischen Strom in der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Protokoll zur jährlichen Überprüfung einer Blitzschutzanlage auf offensichtliche Mängel durch den Dienstgeber (§ 7 Abs. 2)

Offensichtliche Beschädigungen an der Blitzschutzanlage

Sind Fangeinrichtungen am Dach verbogen? (z. B. Fangstangen am Kamin)

ja        nein   behoben am................

Sind Fangeinrichtungen am Dach unterbrochen?

ja        nein   behoben am................

Sind Leitungsbefestigungen lose?

ja        nein   behoben am................

Sind Ableitungseinrichtungen an der Mauer unterbrochen?

ja        nein   behoben am................

Sind Verbindungen zur Erdungsanlage unterbrochen?

ja        nein   behoben am................

Datum           Unterschrift des Dienstgebers

………………    ………….…………………….

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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