§ 5 NÖ LAG 2007 Abgabenbefreiung

NÖ LAG 2007 - NÖ Landschaftsabgabegesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Von der Landschaftsabgabe befreit sind Betreiberinnen bzw. Betreiber, deren Abgabenschuld im jeweiligen Kalendervierteljahr weniger als € 30,- beträgt.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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