Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Abgabenbehörde ist die Landesregierung.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 11 NÖ LAG 2007
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 NÖ LAG 2007 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 11 NÖ LAG 2007