§ 10 NÖ LAG 2007 Selbstbemessung,Fälligkeit

NÖ LAG 2007 - NÖ Landschaftsabgabegesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die bzw. der Abgabepflichtige hat die Abgabe selbst zu bemessen. Die Abgabenerklärung ist zu folgenden Terminen einzureichen:

 

Anmeldungszeitraum

Fälligkeitstag

Jänner bis März

15. Mai

April bis Juni

15. August

Juli bis September

15. November

Oktober bis Dezember

15. Februar

 

(2) Die Abgabenerklärung ist nach Gemeinden und nach Gewinnungsstätten aufzugliedern. Die bzw. der Abgabepflichtige hat den Abgabenbetrag zu berechnen und die Abgabe am Fälligkeitstag zu entrichten.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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