§ 12 NÖ KGG Behörden

NÖ Kleingartengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2015 bis 31.12.9999

Behörde I. Instanz ist der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat, Behörde II. Instanz ist der GemeinderatGemeindevorstand, in Städten mit eigenem Statut der Stadtsenat.

Stand vor dem 06.07.2015

In Kraft vom 01.01.2015 bis 06.07.2015

Behörde I. Instanz ist der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat, Behörde II. Instanz ist der GemeinderatGemeindevorstand, in Städten mit eigenem Statut der Stadtsenat.

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