Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Ziel dieses Gesetzes ist die Sicherung und der Schutz von landwirtschaftlichen Kulturflächen zur Erhaltung einer gesunden und leistungsfähigen Landwirtschaft.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 NÖ KFlSchG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 NÖ KFlSchG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 NÖ KFlSchG