§ 1 NÖ GWG 1978 Geltungsbereich

NÖ GWG 1978 - NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieses Gesetz gilt für Gemeindewasserleitungen, das sind Wasserversorgungsunternehmungen, die von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband betrieben werden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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