Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.01.2025
Der Bürgermeister wird aus der Mitte der Gemeinderäte vom Gemeinderat gewählt.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 26 NÖ GO 1973
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 26 NÖ GO 1973 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 26 NÖ GO 1973