Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Die nach diesem Gesetz zu wählenden Kommandanten und deren Stellvertreter werden jeweils von eigenen Wahlversammlungen, die sich aus den jeweiligen Wahlberechtigten zusammensetzen, gewählt.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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