§ 13 NÖ FG

NÖ Familiengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.04.2022 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 7a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis zu § 12 und § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2018 treten am 1. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten das Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt III. und der Abschnitt III. außer Kraft.

(4) Die §§ 3 und 3a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 treten am 1. Juni 2022 in Kraft.

Stand vor dem 11.04.2022

In Kraft vom 03.07.2018 bis 11.04.2022

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Das Inhaltsverzeichnis und § 7a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.

(3) Das Inhaltsverzeichnis zu § 12 und § 12 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 32/2018 treten am 1. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten das Inhaltsverzeichnis zu Abschnitt III. und der Abschnitt III. außer Kraft.

(4) Die §§ 3 und 3a in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 treten am 1. Juni 2022 in Kraft.

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