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Die Dienststellen des Landes und der Gemeinden sind verpflichtet,am 1. September 2018 bestehenden Verpflichtungen der Interessenvertretung die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Hilfe zu leistender NÖ Familien, ausgenommen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse, sowie deren Vermögen gehen auf das Land Niederösterreich über.
Die Dienststellen des Landes und der Gemeinden sind verpflichtet,am 1. September 2018 bestehenden Verpflichtungen der Interessenvertretung die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Hilfe zu leistender NÖ Familien, ausgenommen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse, sowie deren Vermögen gehen auf das Land Niederösterreich über.