Dieser Teil enthält ergänzende bzw. abweichende Bestimmungen zu den Anforderungen in Teil II für folgende Bauwerke:
1. | Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen | |||||||||
2. | Kindergärten und Schulen | |||||||||
3. | Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck | |||||||||
4. | Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke | |||||||||
5. | Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten | |||||||||
6. | Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke | |||||||||
7. | Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge | |||||||||
8. | Abstellanlagen für Fahrräder |
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