Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Niedrigstenergiegebäude (Anlage 6, Pkt. 4.2) haben neben den Anforderungen der Anlage 6 (OIB-Richtlinie 6) folgenden Dokumenten zu entsprechen:
-
In Kraft seit 12.01.2023 bis 31.12.9999
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