Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die in § 25 Abs. 1 und § 37 Abs. 1 vorgesehene Anwendung des § 58 Abs. 2 DPL 1972, LGBl. 2200, entfällt bis 31. Dezember 2012.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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