§ 43 NÖ B 2007 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten von Verordnungen

NÖ B 2007 - NÖ Bestattungsgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab Beschlussfassung durch den Landtag erlassen werden. Sie treten frühestens am 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Bis zum In-Kraft-Treten der Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes gelten die auf Grund des NÖ Leichen- und Bestattungsgesetzes 1978, LGBl. 9480–2, erlassenen Verordnungen als Verordnungen nach diesem Gesetz.

(3) Bis zum In-Kraft-Treten von Gebührenordnungen nach diesem Gesetz gelten die bestehenden Friedhofsgebührenordnungen auf Grund des NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetzes 1974, LGBl. 9470–5, hinsichtlich der Gebühren, die auch in diesem Gesetz vorgesehen sind, weiter.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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