(1) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab Beschlussfassung durch den Landtag erlassen werden. Sie treten frühestens am 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) Bis zum In-Kraft-Treten der Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes gelten die auf Grund des NÖ Leichen- und Bestattungsgesetzes 1978, LGBl. 9480–2, erlassenen Verordnungen als Verordnungen nach diesem Gesetz.
(3) Bis zum In-Kraft-Treten von Gebührenordnungen nach diesem Gesetz gelten die bestehenden Friedhofsgebührenordnungen auf Grund des NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetzes 1974, LGBl. 9470–5, hinsichtlich der Gebühren, die auch in diesem Gesetz vorgesehen sind, weiter.
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