§ 43 NÖ B 2007 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten von Verordnungen

NÖ B 2007 - NÖ Bestattungsgesetz 2007

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab Beschlussfassung durch den Landtag erlassen werden. Sie treten frühestens am 1. Jänner 2007 in Kraft.

(2) Bis zum In-Kraft-Treten der Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes gelten die auf Grund des NÖ Leichen- und Bestattungsgesetzes 1978, LGBl. 9480–2, erlassenen Verordnungen als Verordnungen nach diesem Gesetz.

(3) Bis zum In-Kraft-Treten von Gebührenordnungen nach diesem Gesetz gelten die bestehenden Friedhofsgebührenordnungen auf Grund des NÖ Friedhofsbenützungs- und -gebührengesetzes 1974, LGBl. 9470–5, hinsichtlich der Gebühren, die auch in diesem Gesetz vorgesehen sind, weiter.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 43 NÖ B 2007


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 43 NÖ B 2007 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 43 NÖ B 2007


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 43 NÖ B 2007


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 43 NÖ B 2007 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 42 NÖ B 2007
§ 44 NÖ B 2007