Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Aufzugs-Durchführungsverordnung 1995 (NÖ AUDV 1995), LGBl. 8220/1, außer Kraft.
In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 22 NÖ ATV 2017
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 22 NÖ ATV 2017 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 22 NÖ ATV 2017