NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017 (NÖ ATV 2017) Fundstelle

NÖ ATV 2017 - NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017 (NÖ ATV 2017)
StF: LGBl. Nr. 23/2017
[CELEX-Nr.: 32006L0042, 32014L0033]

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 28. Februar 2017 aufgrund der §§ 3 Abs. 4, 4 Abs. 3, 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 9 Abs. 2 und 10 Abs. 1 NÖ Aufzugsordnung 2016 (NÖ AO 2016), LGBl. Nr. 9/2017, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1

Verweise auf bundesrechtliche Bestimmungen

2. Abschnitt
Technische Anforderungen

§ 2

Allgemeine Anforderungen

§ 3

Besondere Anforderungen an Personenaufzüge

§ 4

Besondere Anforderungen an Hebeeinrichtungen für Personen, Treppenschrägaufzüge, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige

3. Abschnitt
Sicherheitsbauteile und Änderungen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

§ 5

Sicherheitsbauteile von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

§ 6

Wesentliche Änderungen von Aufzügen

§ 7

Wesentliche Änderungen von Fahrtreppen und Fahrsteigen

4. Abschnitt
Beilagen zur Bewilligung

§ 8

Antragsbeilagen für Aufzüge

§ 9

Antragsbeilagen für Fahrtreppen und Fahrsteige

5. Abschnitt
Prüfungen

§ 10

Vorprüfung

§ 11

Abnahmeprüfung

§ 12

Regelmäßige Überprüfung

§ 13

Sicherheitstechnische Prüfung, Maßnahmen

6. Abschnitt
Betreuung

§ 14

Betreuung von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

§ 15

Betriebskontrolle

§ 16

Meldepflichten und zweckentsprechende Maßnahmen

§ 17

Befreiung von Personen

§ 18

Hebeanlagenwärter

§ 19

Betreuungsunternehmen

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 20

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 21

Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren

§ 22

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

 

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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