Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.Die von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.
(2)Absatz 2Die von allen Mitgliedsgemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.Die von allen Mitgliedsgemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 10,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.
In Kraft seit 22.12.2023 bis 31.12.9999
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