§ 182 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Wirtschaftskooperation Marchfeld

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.12.2024

Die von den Gemeinden Aderklaa, Deutsch-Wagram, Gänserndorf, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Parbasdorf, Raasdorf und Strasshof an der Nordbahn beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Wirtschaftskooperation Marchfeld“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2018 wirksam.

In Kraft seit 19.12.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 182 NÖ 1 GVV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 182 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 182 NÖ 1 GVV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 182 NÖ 1 GVV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 182 NÖ 1 GVV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 181 NÖ 1 GVV
§ 183 NÖ 1 GVV