§ 189 NÖ 1 GVV Kommunaler Infrastrukturverband (Scheibbs)

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025

Die von den Gemeinden Gaming, Reinsberg, Scheibbs und St. Anton an der Jeßnitz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Kommunaler Infrastrukturverband“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.

In Kraft seit 20.12.2024 bis 31.12.9999
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