§ 178 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Donauklang

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die von den Gemeinden Golling an der Erlauf, Krummnußbaum, Pöchlarn und Ybbs an der Donau beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Donauklang“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.

In Kraft seit 23.12.2016 bis 31.12.9999
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