§ 186 NÖ 1 GVV

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die von den Gemeinden Melk, Schollach, St. Leonhard am Forst und Zelking-Matzleinsdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Wirtschaftskooperation Region Melk” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2023 wirksam.

In Kraft seit 15.12.2022 bis 31.12.9999
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