§ 184 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.2023 bis 31.12.9999
Die von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.Die von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen Mitgliedsgemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.Die von allen Mitgliedsgemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 10,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.

Stand vor dem 21.12.2023

In Kraft vom 23.12.2021 bis 21.12.2023
Die von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.

  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.Die von den Gemeinden Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Nußdorf ob der Traisen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Unteres Traisental – Traismauer, Sitzenberg-Reidling, Nußdorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2021 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen Mitgliedsgemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 10) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.Die von allen Mitgliedsgemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 10,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.

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