§ 187 NÖ 1 GVV

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die von den Gemeinden Gresten und Gresten-Land beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Wasserverband Gresten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2024 wirksam.Die von den Gemeinden Gresten und Gresten-Land beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Wasserverband Gresten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2024 wirksam.

In Kraft seit 29.08.2024 bis 31.12.9999
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